FFP-2 Maskenpflicht
Ab dem 01. Oktober 2022 gilt aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes eine FFP-2 Maskenpflicht in allen Arztpraxen. Wir möchten Sie bitten dies bei zukünftigen Besuchen in unserer Praxis zu berücksichtigen, denn ohne eine FFP-2 Maske dürfen wir Ihnen keinen Zutritt gewähren!
